Deprecated: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in /mnt/web003/c3/31/51800431/htdocs/rentatree/wp-content/plugins/codestyling-localization/includes/idna_convert.class.php on line 421
Deprecated: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in /mnt/web003/c3/31/51800431/htdocs/rentatree/wp-content/plugins/codestyling-localization/includes/idna_convert.class.php on line 435
Deprecated: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in /mnt/web003/c3/31/51800431/htdocs/rentatree/wp-content/plugins/codestyling-localization/includes/idna_convert.class.php on line 826
Deprecated: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in /mnt/web003/c3/31/51800431/htdocs/rentatree/wp-content/plugins/codestyling-localization/includes/idna_convert.class.php on line 957
{"id":98,"date":"2015-03-16T09:51:54","date_gmt":"2015-03-16T08:51:54","guid":{"rendered":"http:\/\/rentatree.lorberg.com\/?page_id=98"},"modified":"2015-04-10T10:34:45","modified_gmt":"2015-04-10T08:34:45","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.rent-a-tree.com\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"
Allgemeine Vertragsbedingungen der H. Lorberg Baumschulerzeugnisse GmbH & Co. KG und der Lorberg Baumschulen Baden- Baden GmbH<\/strong><\/p>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n
\n
1 Allgemeines<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Liefervertr\u00e4ge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten sp\u00e4testens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verk\u00e4ufer schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Alle abgegebenen Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verf\u00fcgbarkeit. Angebote werden verbindlich bei Best\u00e4tigung oder Auftragsausf\u00fchrung.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Erteilte Auftr\u00e4ge sind vom Verk\u00e4ufer zu best\u00e4tigen. Erhebt der K\u00e4ufer binnen weiterer 10 Tage nach Eingang der Auftragsbest\u00e4tigung keinen schriftlichen Widerspruch, so gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbest\u00e4tigung erteilt.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Ausdr\u00fccklich widersprochen wird Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehen.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n
\n
2 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuz\u00fcglich der am Tage der Lieferung g\u00fcltigen Umsatzsteuer\/Mehrwertsteuer. Fr\u00fchere Preislisten verlieren mit Erscheinen neuer Preislisten ihre G\u00fcltigkeit.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Bei pers\u00f6nlichem Aussuchen von Pflanzen in der Baumschule haben die Listenpreise keine G\u00fcltigkeit.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Ausl\u00e4ndische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser W\u00e4hrung ausgestellt ist, nach dem bei der Europ\u00e4ischen Zentralbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen W\u00e4hrung in Euro umgerechnet.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses ist der K\u00e4ufer vorleistungspflichtig. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich daher vor, Auftr\u00e4ge gegen Nachnahme durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Verk\u00e4ufers oder Verrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung oder Verrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist nur zul\u00e4ssig aus Umst\u00e4nden, die aus derselben Lieferung herr\u00fchren. Im kaufm\u00e4nnischen Rechtsverkehr ist die Aus\u00fcbung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts seitens des Kunden ausgeschlossen, soweit nach vorstehender Regelung eine Aufrechnung oder Verrechnung ausgeschlossen w\u00e4re.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Schecks und Wechsel werden nur erf\u00fcllungshalber unter dem Vorbehalt der Einl\u00f6sung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/li>\n<\/ol>\n
<\/p>\n
\n
Tritt in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des K\u00e4ufers eine wesentliche Verschlechterung (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens etc.) ein, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Erbringung seiner vertragsm\u00e4\u00dfigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Verg\u00fctung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abh\u00e4ngig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Unt\u00e4tigbleiben des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Bei Zahlungsverzug, sp\u00e4testens nach Ablauf von 30 Tagen vom Zugang der Rechnung beim Kunden, ersatzweise Empfangnahme der Ware, werden Zinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszins (\u00a7 247 BGB), soweit der Kunde Verbraucher ist, 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszins, berechnet.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n
\n
3 Versand und Verpackung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Der Versand, einschlie\u00dflich Transport zur Bahn oder zum Schiff, erfolgt auf Rechnung und Gefahr des K\u00e4ufers. Wird die Versendung durch einen Umstand, den der K\u00e4ufer zu vertreten hat, verz\u00f6gert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Der Verk\u00e4ufer hat die Verpackung der Ware ordnungsgem\u00e4\u00df und sorgf\u00e4ltig auszuf\u00fchren. Einzelne Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch und auf Kosten des K\u00e4ufers abgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z. B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben Eigentum des Verk\u00e4ufers und m\u00fcssen auf Kosten des K\u00e4ufers zur\u00fcckgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder k\u00f6nnen nachgenommen werden.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Eine Anlieferung per Lkw kann nur \u00fcber frei befahrbare Stra\u00dfe erfolgen. Die Anlieferung beinhaltet nicht das Abladen der Waren.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n
\n
4 Lieferpflichten<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z. B. D\u00fcrre, Frost oder Hagel, oder anderen unverschuldeten Umst\u00e4nden, wie z. B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsst\u00f6rungen jeglicher Art, Krieg, kriegs\u00e4hnliche Ereignisse, W\u00e4hrungsver\u00e4nderungen oder beh\u00f6rdliche Eingriffe, verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist f\u00fcr die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umst\u00e4nde die Lieferung unm\u00f6glich, so wird der Verk\u00e4ufer von der Lieferpflicht frei. Schadenersatzanspr\u00fcche kann der K\u00e4ufer nicht geltend machen.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Feste Liefertermine sind f\u00fcr den Verk\u00e4ufer lediglich bei schriftlicher Best\u00e4tigung bindend. Teillieferungen werden ausdr\u00fccklich vorbehalten.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n
\n
5 Ma\u00dfe und Muster<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
S\u00e4mtliche Ma\u00dfe sind Circama\u00dfe. Abweichungen in einer Gr\u00f6\u00dfenordnung von 10 % nach oben oder unten sind bei Produkten der Natur zul\u00e4ssig und begr\u00fcnden keinen Sachmangel.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es m\u00fcssen nicht s\u00e4mtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n
\n
6 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verk\u00e4ufers bis zur vollen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher uns gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer bereits zustehenden und k\u00fcnftig entstehenden Forderungen nebst Nebenforderungen.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen eines ordentlichen Gesch\u00e4ftsganges weiter zu ver\u00e4u\u00dfern, hierbei ist der bestehende Eigentumsvorbehalt offen zu legen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndungen oder Sicherheits\u00fcbereignungen, ist der K\u00e4ufer nicht befugt.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Dem K\u00e4ufer aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung zustehende Forderungen tritt er bereits jetzt in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Der Verk\u00e4ufer nimmt die Abtretung an. Der Vorbehaltsk\u00e4ufer wird erm\u00e4chtigt, die Forderung f\u00fcr den Verk\u00e4ufer einzubeziehen, solange er seine Zahlungsverpflichtung dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber nachkommt.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
\u00dcbersteigt der Wert der einger\u00e4umten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verk\u00e4ufer \u2013 nach seiner Wahl \u2013 zur R\u00fcckgabe oder Freigabe verpflichtet.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Das Eigentum an Pflanzen des Verk\u00e4ufers geht nicht dadurch verloren, dass der K\u00e4ufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterver\u00e4u\u00dferung auf seinem oder fremdem Grundst\u00fcck einschl\u00e4gt oder einpflanzt.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Die Vorbehaltsware ist von \u00fcbrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als vom Verk\u00e4ufer kommend erkennbar ist. Kommt es gleichwohl zu einer Vermischung der gelieferten Pflanzen mit anderen gleichartigen Pflanzen, erwirbt der Verk\u00e4ufer das Miteigentum an den gemischten Pflanzen mit einem Anteil, der dem Wert der gelieferten Ware entspricht. Der Erwerb des Miteigentums erfolgt aufl\u00f6send bedingt von der Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer zustehenden Forderungen nebst Nebenforderungen.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Der Vorbehaltsk\u00e4ufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Hierzu geh\u00f6rt insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, D\u00fcngung und Bew\u00e4sserung.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n
\n
7 Garantie und Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Eine Garantie f\u00fcr das Anwachsen der Pflanzen wird nicht \u00fcbernommen. Verlangt der K\u00e4ufer ausdr\u00fccklich eine Anwachsgarantie, so kann diese gesondert vereinbart und hierf\u00fcr ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der K\u00e4ufer den Pflanzen die f\u00fcr diese Pflanzart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen. Hierzu geh\u00f6rt insbesondere die richtige Pflanztiefe, Bodenart, Bodenvorbereitung, D\u00fcngung und Bew\u00e4sserung. F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, insbesondere D\u00fcrre, Frost, Sch\u00e4dlingsbefall etc., sind von der Garantie nicht umfasst. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr Sortenechtheit wird nur auf ausdr\u00fcckliches Verlangen \u00fcbernommen. Bei Obstgeh\u00f6lzen wird die Gew\u00e4hr f\u00fcr Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablaufe des f\u00fcnften Jahres vom Tage der Auslieferung ab \u00fcbernommen. Die Gew\u00e4hr bei Beerenobst, Rosen und anderen Geh\u00f6lzen l\u00e4uft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. F\u00fcr Sortenechtheit und Nachzucht wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen. Bei Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen \u00fcbernimmt der Lieferant Gew\u00e4hr f\u00fcr die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Unternehmer haben die Ware unverz\u00fcglich nach Empfang zu untersuchen und offensichtliche M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Empfang der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere f\u00fcr den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge. Verbraucher m\u00fcssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Feststellung des vertragswidrigen Zustandes der Ware \u00fcber offensichtliche M\u00e4ngel schriftlich unterrichten. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterl\u00e4sst der Verbraucher diese Unterrichtung, erl\u00f6schen Gew\u00e4hrleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast f\u00fcr den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Sch\u00e4dlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast daf\u00fcr zu tragen, dass diese Tatbest\u00e4nde nicht auf unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung der Pflanze nach deren \u00dcbergabe zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. F\u00fcr Unternehmer betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung\/\u00dcbergabe der Ware. F\u00fcr Verbraucher betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung\/\u00dcbergabe der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Ist der K\u00e4ufer Verbraucher, ist er im Fall des Vorliegens von M\u00e4ngeln an der Ware zun\u00e4chst nur berechtigt, Nacherf\u00fcllung zu verlangen. Er hat dabei die Wahl, ob die Nacherf\u00fcllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir bleiben jedoch berechtigt, die Art der gew\u00e4hlten Nacherf\u00fcllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist und die andere Art der Nacherf\u00fcllung ohne erhebliche Nachteile f\u00fcr den Verbraucher bleibt. Ist der K\u00e4ufer Unternehmer, leisten wir f\u00fcr M\u00e4ngel der Ware zun\u00e4chst nach unserer Wahl Gew\u00e4hr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Kunde grunds\u00e4tzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (R\u00fccktritt) verlangen. Bei einer nur geringf\u00fcgigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln, steht dem Kunden jedoch kein R\u00fccktrittsrecht zu.<\/li>\n<\/ol>\n
W\u00e4hlt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung den R\u00fccktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. W\u00e4hlt der Kunde nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz wegen des Mangelschadens beschr\u00e4nkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, sonst auf den Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei Arglist.<\/p>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
S\u00e4mtliche nicht \u00a7 7 Ziff. 4, letzter Absatz, dieser AGB unterfallenden Schadenersatzanspr\u00fcche belaufen sich h\u00f6chstens auf den einfachen Nettorechnungswert. Weitergehende Anspr\u00fcche, gleich aus welchem Grund und welcher Anspruchsgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verk\u00e4ufer, seinem Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00e4llt Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<\/ol>\n
(Keine Beschr\u00e4nkung auf das Entgelt oder Mehrfaches<\/strong><\/p>\n
BGHZ 77, 130).<\/strong><\/p>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Der K\u00e4ufer von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich gesch\u00fctzten Rosensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich gesch\u00fctzt sind, verpflichtet sich dazu, die Sorten ausschlie\u00dflich mit dem Originaletikett weiterzuverkaufen, das mit den Pflanzen mitgeliefert wurde sowie die erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, in den F\u00e4llen der Weiterver\u00e4u\u00dferung diese Ma\u00dfnahme auch seinen Kunden gegen\u00fcber aufzulegen.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n
\n
8 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis zu erbringenden Leistungen Tremmen; Gerichtsstand ist Potsdam. Bei Privatkunden ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die zu erbringende Gegenleistung und insoweit Gerichtsstand der Wohnsitz des K\u00e4ufers. Dies gilt auch f\u00fcr den Scheck-, Wechsel- und den Urkundsprozess.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n\n
Es gilt deutsches Recht.<\/li>\n<\/ol>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n
\n
9 Schiedsklausel<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n
<\/p>\n
Bei fachlichen Streitigkeiten, insbesondere hinsichtlich Fragen der Pflanzenqualit\u00e4t zwischen Mitgliedern des BdB, entscheidet \u00fcber Tatsachenfragen abschlie\u00dfend ein Schiedsgutachter. Der Schiedsgutachter ist auf Antrag einer Partei vom BdB zu bestimmen. Die Anrufung der ordentlichen Gerichte wird hierdurch nicht ausgeschlossen.<\/p>\n
Allgemeine Vertragsbedingungen der H. Lorberg Baumschulerzeugnisse GmbH & Co. KG und der Lorberg Baumschulen Baden- Baden GmbH \u00a0 1 Allgemeines \u00a0 Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Liefervertr\u00e4ge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten sp\u00e4testens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. \u00a0 Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verk\u00e4ufer schriftlich best\u00e4tigt werden. \u00a0 […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":""},"yoast_head":"\n
AGB - Rent A Tree<\/title>\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\t\n